BannerbildBannerbildWyk | zur StartseiteAmrum Leuchtturm | zur StartseiteGodel | zur StartseiteWittdün | zur StartseiteSüdstrand | zur StartseiteNorddorf | zur StartseiteInseldörfer | zur StartseiteUtersum | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

An- und Abmeldung


Allgemeine Informationen

Die gesetzliche Meldepflicht für die An-, Abmeldung und Ummeldung bei der Meldebehörde beträgt zwei Wochen. Eine Abmeldung ist nur nötig bei Wegzügen in das Ausland oder wenn keine neue Wohnung begründet wird, wie z.B. bei Abmeldung der Nebenwohnung. Zur Anmeldung werden sämtliche vorhandene Ausweisdokumente benötigt. Zudem muss nach Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes Verlinkungsziel in neuem Fenster eine Wohnungsgeberbestätigung Verlinkungsziel in neuem Fenster vorgelegt werden. Ab dem 01.11.2015 muss die Wohnungsgeberin oder der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.

 

Mit der Abwicklung der Wohnungsgeberbestätigung kann der Eigentümer auch eine andere Person (z.B. Wohnungsgeber) beauftragen und sich darüber hinaus bei der Meldebehörde erkundigen, dass eine An- oder Abmeldung auch vom Meldepflichtigen gegenüber der Meldebehörde angezeigt worden ist. Wohnungsgeber im Sinne des Bundesmeldegesetzes sind auch beispielsweise die Hauptmieter von Wohnungen, sofern diese untervermietet werden. Wohnungsgeber ist also eine Person (bzw. Personengemeinschaft), die einen Wohnraum zur Verfügung stellt.Adobe Sind Sie Wohnungsgeber, so nutzen Sie bitte das vorgeschriebene Formular, das Ihnen hier auch zum Herunterladen als ausfüllbares PDF-DokumentVerlinkungsziel in neuem Fenster (Ladezeit 74 KB) zur Verfügung steht, und händigen sie dieses nach Ausfüllung und Unterzeichnung der meldepflichtigen Person innerhalb der 14-tätigen Meldefrist aus.


Ansprechpartner

Fachbereich 2 - Ordnungsamt
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).