Sondernutzung
Sondernutzung an öffentlichen Flächen
Allgemeine Informationen:
Sondernutzung ist jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen, und Ortsdurchfahrten. Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dürfen innerhalb der Stadt Wyk auf Föhr für Sondernutzungen erst aufgrund einer Erlaubnis in Anspruch genommen werden.
Beispiele für Sondernutzungen sind:
Durchführung von Baumaßnahmen jeglicher Art an Gebäuden, wozu Hilfsmittel gestellt werden müssen z. B. Gerüste, Hebebühnen, Kranmontage
zeitweise Lagerung von Baumaterialien oder Aufstellung von Containern länger als 24 Stunden
das Aufstellen von Warenauslagen, Warenständern, Werbeanlagen, Tischen, Stühlen
das Verteilen von Handzetteln und Warenproben
das Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen als Werbeträger
das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern aller Art, auch wenn diese zugelassen sind
Weitere Informationen können Sie auch der Sondernutzungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr entnehmen.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung
Die Antragsformulare (Erstantrag bzw. Verlängerungsantrag) können über den folgenden Link heruntergeladen werden:
Ansonsten sind die Anträge im Bau- und Planungsamt, Zimmer 23, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr erhältlich.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Bei schwierigen örtlichen Verhältnissen kann ein Ortstermin erforderlich sein. Der Genehmigungsbescheid muss immer im Betrieb oder auf der Baustelle vorliegen und ist bei evtl. Kontrollen vorzuzeigen. Als Anlage zum Antrag ist immer ein Übersichtslageplan mit Eintrag der in Anspruch zu nehmenden Bereiche beizulegen.
Gebühren
Die Gebührensätze sind der Sondernutzungssatzung zu entnehmen. Der Gebührenbescheid wird mit der entsprechenden Genehmigung erteilt.
Gestaltungsrichtlinie:
Seit 01.01.2023 gelten für das Gebiet der Innenstadt gesonderte Gestaltungsrichtlinien. Bei Neubeantragungen und Austausch vorhandener Möblierung sind diese Richtlinien einzuhalten.
Sondernutzungserlaubnis für Straßenmusik
Die Darbietung von Straßenmusik ist gem. § 21 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein i. V. m. § 2 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr genehmigungspflichtig und bedarf daher einer Sondernutzungserlaubnis.
Musiker und Musikerinnen können eine Stadt beleben, sie freundlicher und bunter gestalten. Allerdings sollten sich nicht nur die Passanten über die Beiträge freuen, sondern auch die Anlieger und die in der Innenstadt arbeitenden Menschen. Daher ist es besonders wichtig, dass die Spielregeln (siehe Infoflyer) eingehalten werden.
Verfahrensablauf:
Die Sondernutzungserlaubnis muss vor der Darbietung beantragt werden. Bei kurzfristigen Anträgen muss die Sondernutzungserlaubnis persönlich zu den Sprechzeiten abgeholt werden. Die Sondernutzungserlaubnis muss bei der Darbietung mit sich geführt werden und bei der Kontrolle durch den kommunalen Ordnungsdienst oder Polizei vorgezeigt werden.
Ansprechpartner Stadt Wyk auf Föhr:
Amt Föhr-Amrum
Ordnungsamt
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr
Jörg Becker
04681 5004-847
Ansprechpartnerin für Sondernutzungen auf der Insel Amrum:
Amt Föhr-Amrum
Ordnungsamt
Strunwai 5
25946 Nebel
Katja Krahmer
04682 9411-43