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Das ist neu

Folgende Änderungen wurden von den Entscheidungsgremien für das Jahr 2025 beschlossen:


Grundsteuer:

 

Im Rahmen der Grundsteuerreform haben die folgenden Gemeinden bereits die ab dem 01.01.2025 geltenden Hebesätze beschlossen:

 

GemeindeGrundsteuer AGrundsteuer B
Alkersum317 %307 %
Midlum258 %284 %
Nieblum264 %176 %
Oevenum323 %281 %
Oldsum271 %241 %

 

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter:


https://www.schleswig-holstein.de/grundsteuerreform

 
(Auf der Website können auch Rückruftermine zum Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid mit dem Finanzamt vereinbart werden.)


Kurabgabe:

 

In allen Föhrer Gemeinden wurden die Abgabesätze zum 01.01.2025 wie folgt geändert:

 

Hauptsaison:täglich 3,50 € pro Person
Nebensaison:täglich 1,80 € pro Person
Jahreskurabgabe:jährlich 105,00 € pro Person

 

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die sich nicht in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befinden oder die an einer Gruppenreise teilnehmen, beträgt die Kurabgabe ganzjährig 0,50 € pro Aufenthaltstag.

 

Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes oder Gewerbes im Auftrag ortsansässiger Auftraggeber anwesend sind, sind nicht mehr grundsätzlich von der Kurabgabe befreit, sondern nur insoweit sie die Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen nicht in Anspruch nehmen.


(Die Amrumer Gemeinden befinden sich derzeit noch in der Beschlussfassung zu den o.g. Abgabesätzen)


Tourismusabgabe:


Die Gemeinde Nebel hat als letzte der amtsangehörigen Gemeinden die Einführung des umsatzbezogenen Maßstabes beschlossen. Ab dem 01.01.2025 beträgt der Abgabesatz 3,0%.  


Eine Übersicht zu den aktuellen Steuer- und Abgabensätzen finden Sie hier