Fischereischein
Allgemeine Informationen
Die Gebühr für den Fischereischein (Angelschein) beträgt 10 EUR; eine Fischereimarke für ein Jahr kostet 10 EUR, es können auch Marken für das Folgejahr erworben werden.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines:
- Bescheinigung über die abgelegte Fischereiprüfung,
- Lichtbild (Antragsteller unter 16 Jahren benötigen kein Lichtbild),
- Mindestalter 12 Jahre.
Der Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines ist im neuen Bürgerbüro (Ordnungsamt) des Amtsgebäudes zu stellen.
Ausnahmeregelung für Feriengäste:
Es ist die Ausstellung eines Fischereischeines für die Dauer von höchstens 28 aufeinanderfolgenden Kalendertagen möglich (Gebühr 20 EUR). Die Hauptwohnung des Feriengastes darf allerdings nicht in Schleswig-Holstein liegen. Diese Ausnahmegenehmigung kann in einem Kalenderjahr bis zu zwei Mal erteilt werden.
Ansprechpartner
Fachbereich 2 - OrdnungsamtHafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr