Mitteilung des Amtes Föhr-Amrum zur Corona-Pandemie (27.03.2020)
Die Zahl der am Corona-Virus Erkrankten steigt auch in Nordfriesland. Um die Ausbreitung des Virus weiterhin so gut wie möglich einzudämmen, hat der Kreis Nordfriesland in den vergangenen Tagen weitere rechtliche Maßnahmen getroffen.
Das Amt Föhr-Amrum nimmt dies zum Anlass, um über die zentralen Regelungen und die Situation auf den Inseln zu informieren:
Thema "Zutritt zu den Inseln":
Grundsätzlich dürfen Personen, die keinen Erstwohnsitz auf Föhr oder Amrum haben, die Inseln seit dem 16.03.2020 nicht mehr betreten. Dies regelt die Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland zur Beschränkung des Zugangs zu den Inseln vom 16.03.2020.
Von diesem Betretungsverbot sind jedoch bestimmte Personen ausgenommen. So dürfen etwa Personen die Inseln betreten, die hier arbeiten oder einen Arbeitsauftrag ausführen. Auswärtigen Handwerkern beispielsweise ist es weiterhin erlaubt, auf einer der insularen Baustellen tätig zu sein. Für diese Personen besteht kein Verbot, die Inseln zu betreten und sich dort aufzuhalten. Auch ist Personen der Zutritt zu den Inseln erlaubt, die die Versorgung der Inseln mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen (bspw. Lebensmittellieferanten).
Nachfolgend fassen wir die wesentlichen Punkte der in diesem Zusammenhang am häufigsten gestellten Fragen zusammen:
Was gilt für Auswärtige, die sich schon vor dem 16.3.2020 auf einer der Inseln und Halligen Föhr, Amrum, Sylt, Pellworm, Südfall, Hooge, Oland, Langeness, Nordstrandischmoor, Habel, Hamburger Hallig und Gröde aufgehalten haben, ohne dort ihren ersten Wohnsitz zu haben, und immer noch dort sind?
Für sie gibt es keine zeitlichen Beschränkungen – sie dürfen bleiben, solange sie möchten. Allerdings dürfen sie bzw. ihre Vermieter/Gastgeber nicht gegen das geltende Beherbergungsverbot verstoßen; deshalb können diese Personen de facto nur bei ihrer eigenen Familie (z. B. als Studenten) oder in ihrer eigenen Zweitwohnung wohnen.
Was gilt für Auswärtige, die nach dem 16.3.2020, 6:00 Uhr, eine der Inseln und Halligen Föhr, Amrum, Sylt, Pellworm, Südfall, Hooge, Oland, Langeness, Nordstrandischmoor, Habel, Hamburger Hallig und Gröde betreten haben, ohne dort ihren ersten Wohnsitz zu haben?
Wenn diese Personen nachweisen können, dass einer der folgenden Gründe vorliegt, können sie bleiben:
- sie haben aufgrund eines Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrages zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel/Hallig betreten;
- sie stellen die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende oder pflegerische Versorgung sicher;
- sie stellen die Versorgung der Insel- bzw. Halligbewohnerinnen und -bewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicher;
- sie sind aufgrund eines Verwandtschaftsverhältnisses in gerader Linie 1. Grades oder als Ehegatten oder Lebenpartnerin oder Lebenspartner zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner mit erstem Wohnsitz auf der Insel/Hallig zur Sorge oder Pflege verpflichtet;
- sie sind Journalisten mit Sonderakkreditierung durch die Landesregierung.
Wenn keiner dieser Gründe vorliegt, haben die Personen (auch Nordfriesen!) gegen die Allgemeinverfügung des Kreises vom 16.3.2020 verstoßen. Diese Personen haben eine Straftat begangen (Rechtsgrundlage § 28 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 75 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 3 IfSG).
Weil sie gegen die Allgemeinverfügung verstoßen haben, müssen diese Personen abreisen. Hier besteht also ein Abreisegebot!
Thema "Reiserückkehrer":
Das Amt Föhr-Amrum bittet eindringlich alle Insulanerinnen und Insulaner, die von einer Reise in ein anderes Land zurückgekehrt sind, sich strikt an die Vorgaben des Gesundheitsamtes zu halten und sich gegebenenfalls auch freiwillig in eine zweiwöchige Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für Rückkehrer aus den alpinen Skigebieten.
Sonstiges:
Um auf die aktuellen Entwicklungen schnell und angemessen reagieren zu können, hat das Amt Föhr-Amrum einen internen Krisenstab eingerichtet und steht darüber hinaus im ständigen Austausch mit der Inselklinik Föhr-Amrum, der Ärzteschaft, der Polizei, der Föhr-Tourismus GmbH und der Amrum Touristik.
Auf den Internetseiten der beiden lokalen Tourismusorganisationen finden sich Informationen zur aktuellen Situation auf den Inseln sowie zu rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die sich für Gäste und touristische Leistungsträger aus der Corona-Situation ergeben.
Das Amt Föhr-Amrum bittet alle Gäste und Zweitwohnungsbesitzer, die aufgrund des Corona-Virus nicht auf die Inseln reisen dürfen oder die Inseln verlassen mussten, um Verständnis für die Situation. Alle sind herzlichst auf Föhr und Amrum willkommen, sobald es die rechtliche Lage wieder zulässt.
Das Amt Föhr-Amrum appelliert zudem an die Insulanerinnen und Insulaner, der aktuellen Situation mit der notwendigen Achtsamkeit und Besonnenheit, insbesondere aber auch mit Solidarität und Freundlichkeit gegenüber allen Mitmenschen zu begegnen – gerade auch gegenüber denjenigen, die zwar nicht auf den Inseln leben, sich auf den Inseln aufhalten müssen, da sie dafür sorgen, dass das tägliche Leben aufrecht erhalten werden kann und die Versorgung der Inseln sichergestellt wird
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay