Zutrittsverbot zu den Inseln gilt weiterhin – auch für Zweitwohnungsbesitzer
28. 04. 2020
Das Land Schleswig-Holstein hat in seiner Corona-Verordnung vom 18.04.2020 die Regelung für Zweitwohnungsbesitzer (auf dem Festland) zwar gelockert, nicht jedoch das Zutrittsverbot zu den Inseln (siehe Mitteilung des Amtes Föhr-Amrum vom 21.04.2020).
Daher gilt das Zutrittsverbot zu den Inseln Föhr und Amrum unverändert auch für Zweitwohnungsbesitzer – vorerst bis zum 03.05.2020.
Die Umstände einer möglichen Lockerung des Zutrittsverbotes für Zweitwohnungsbesitzer für die Inseln, die womöglich ab dem 04.05.2020 gelten, werden noch von der Landesregierung geklärt.
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay
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