Weitere Öffnung des Sportbetriebes ab 19. August 2020
Die Landesregierung hat am 12. August 2020 mit dem Landessportverband weitere Schritte zum Abbau der durch die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes verordneten Einschränkungen des Sportbetriebes vereinbart. Die Neuregelungen sollen am 19. August 2020 in Kraft treten.
Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:
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Auch für Kontaktsport werden das Training sowie der Liga- und Wettkampfbetrieb drinnen und draußen zugelassen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Freizeit-, Breiten-, Leistungs-, oder Spitzensport handelt.
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Die Kontaktnachverfolgung ist lückenlos sicherzustellen.
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Generell ist ein sportartspezifisches Hygienekonzept zu erstellen.
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Die Teilnahme von Zuschauern ist nur im Außenbereich und mit Hygienekonzept möglich.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/III/200814_Anpassungen_Sport.html
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