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Touristen müssen Schleswig-Holstein verlassen - Übergangsregelung für die Inseln

30. 10. 2020

Ab dem 2. November gilt in Schleswig-Holstein ein Verbot touristischer Übernachtungen. Touristen müssen daher spätestens am Montag abreisen.

 

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, dass "Übernachtungsangebote im Inland nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke zur Verfügung gestellt" werden. Für Schleswig-Holstein bedeutet das, dass mit wenigen Ausnahmen für die kommenden vier Wochen keine Beherbergungsleistungen mehr in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen angeboten werden. Die Landesregierung hat außerdem klargestellt, dass die Abreise aller Gäste, die aus touristischen Gründen in Schleswig-Holstein sind, bis spätestens zum 2. November erfolgen muss.


Übergangsregelung für die Inseln

 

Für die Nordsee-Inseln und Halligen gilt eine Übergangsfrist bis zum 5. November, um den Abreiseverkehr zu entzerren. Erlaubt bleibt weiterhin eine Beherbergung aus beruflichen Gründen, sozial-ethischen Gründen (beispielsweise Bestattung oder Sterbebegleitung) oder medizinisch veranlassten Zwecken wie beispielsweise um Kinder bei einem Krankenhausaufenthalt zu begleiten.

 

Neue Verordnung am Wochenende geplant

 

Die neuen Vorhaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden in einer Landesverordnung geregelt, die am 1. November veröffentlicht wird und am Montag in Kraft treten soll.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay