Kreis Nordfriesland erlässt neue Allgemeinverfügung: Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in besonderen Bereichen
Im Rahmen einer Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland über ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bestimmung der Bereiche, in denen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurden Bereiche festgelegt, wo eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Die noch am 01.11.2020 genannten Bereiche auf den Inseln Föhr und Amrum sind nicht mehr betroffen.
Weitere Einzelheiten sind der Sonderausgabe 51 des Kreises Nordfriesland vom 05.11.2020 „Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland über ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bestimmung der Bereiche, in denen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist" entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt Sonderausgabe Nr. 51 des Kreises Nordfriesland.
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