Neufassung der Schulen-Coronaverordnung
Die Landesregierung hat am 30.11.2020 die Schulen-Coronaverordnung geändert und deren Geltungsdauer bis zum 22. Dezember 2020 verlängert. Die Änderungen treten am 01.12.2020 in Kraft.
Im Unterschied zur bisher geltenden Schulen-Coronaverordnung für die Schülerinnen und Schüler wird damit Folgendes festgelegt (alle anderen Regelungen bleiben unverändert):
Die Ausnahme von der MNB-Pflicht für und Schüler bei Prüfungen wird klarer gefasst. Es wird klargestellt, dass bei Abschlussprüfungen keine MNB zu tragen ist.
Ergänzt wird dies um alle schriftlichen Leistungsnachweise, die länger als 2 Zeitstunden angesetzt sind.
Die Maskenpflicht gilt damit also weiterhin bis 19. Dezember 2020 für Schüler ab der Sekundarstufe 1 auch im Unterrichtsraum. In der Primarstufe (Jahrgänge 1-4) tritt die Maskenpflichten im Unterrichtsraum weiterhin nur dann ein, wenn eine 7- Tagesinzidenz an Neuinfektionen von 50 pro 100.000 Einwohner überschritten wird. Dabei entfällt diese erweiterte Maskenpflicht für Grundschüler an dem Tag, an dem diese 7-Tagesinzidenz den siebten Tag in Folge nicht mehr überschritten wird. Diese Frist wird also gegenüber der bisherigen Regelung um einen Tag verlängert.
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