Umsetzung der Bund-Länder Beschlüsse in Schleswig-Holstein zum 11. Januar 2021 sowie Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Die Landesregierung hat wie angekündigt im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Die Kontakte sollen weiter reduziert werden. Die Regelungen der SARS-Cov2- BekämpfungsVO werden insoweit verschärft.
Zusammenkünfte zu privaten Zwecken sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig (unabhängig vom Ort des Treffens). Ausnahmen sind möglich zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder von pflegebedürftigen Personen. So können beispielsweise zwei Haushalte die Betreuung der jeweiligen Kinder gemeinsam sicherstellen. Es sollte sich dabei möglichst jeweils um einen festen, nicht wechselnden Haushalt handeln.
Wieder Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten
Auch die Quarantäneverordnung wurde angepasst. Es wird wieder eine Testpflicht bei der Einreise aus Risikogebieten eingeführt. Reiserückkehrer können sich (kostenpflichtig) an den bestehenden Teststationen der Kassenärztlichen Vereinigung im Land testen lassen.
Neben der bereits bestehenden Absonderungsverpflichtung besteht nun zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Test muss den Anforderungen des Robert Koch-Instituts entsprechen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Sofern kein Test vor Einreise durchgeführt wurde, ist es auch möglich, sich bei der Einreise testen zu lassen. Dies kann sowohl am Ort des Grenzübertritts als auch in einem Testzentrum oder am Ort der Unterbringung geschehen. Für die Testpflicht gelten die aus der Absonderungspflicht bekannten Ausnahmen (z.B. „kleiner Grenzverkehr“).
Beide Verordnungen sind am Montag, 11. Januar 2021, in Kraft getreten – sie gelten bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021.
Die Verordnungen sind unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse abrufbar.
Corona-Schutzimpfung in den Impfzentren auf dem Festland: 0800 455 655 0 – zusätzliche Hotline für Schleswig-Holstein soll für Entlastung und bessere Erreichbarkeit sorgen
Das Gesundheitsministerium schaltet zusätzlich zu den bisherigen Anmeldemöglichkeiten eine neue kostenlose, landeseigene Hotline, die zur Entlastung der 116 117 beitragen soll, da diese auch von anderen Ländern genutzt und damit zunehmend stark frequentiert wird.
Mit der Schaltung der 0800 455 655 0 soll die Erreichbarkeit ausgeweitet und dem Informations- und Gesprächsbedarf der Bürgerinnen und Bürger bei der Terminbuchung besser entsprochen werden.
Zusammengefasst gibt es nun folgende Anmeldemöglichkeiten für die Impfung in den schleswig-holsteinischen Impfzentren auf dem Festland:
Die Online-Anmeldung unter www.impfen-sh.de oder die telefonische Anmeldung über die 0800 455 655 0 oder die 116 117.
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