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Öffentliche Bekanntmachung nach § 36 Bundesmeldegesetz (BMG)

20. 01. 2021

Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat II 1.2, Brühler Straße 309a, 50968 Köln, zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften jährlich bis zum 31.März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

 

1. Familienname

2. Vornamen

3. gegenwärtige Anschrift

 

Im Jahr 2021 findet die Datenübermittlung im Februar statt.

 

Eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 Satz 1 Soldatengesetz ist nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat.

 

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift bis zum  21.02.2021  bei der Meldebehörde des Amtes Föhr-Amrum einzulegen.

 

Den vollständigen Bekanntmachungstext stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

 

Ihre Meldebehörde

 

Bild zur Meldung: Bild von Pixaline auf Pixabay