Mund-Nase-Bedeckungen in den Amtsverwaltungen
28. 01. 2021
Aufgrund der Verschärfung der Regeln zur Maskenpflicht u.a. im Einzelhandel und ÖPNV ist ab sofort auch in den Amtsgebäuden das Tragen von Alltagsmasken nicht mehr ausreichend, sondern ausschließlich nur noch FFP2-Masken oder OP-Masken zu tragen. Für Besucher/innen gilt ebenfalls die Regel, die Amtsgebäude nur noch mit einer „qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung“ zu betreten.
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