Verlängerung der Corona-bedingten Einschränkungen bis 7. März 2021
Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben sich am 10. Februar über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. Die wesentlichen Beschlüsse:
- Die bestehenden Maßnahmen und Einschränkungen werden bis zum 7. März 2021 verlängert.
- Abweichend davon können Friseurbetriebe ab 1. März 2021 unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben wieder öffnen.
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Der Betreuungs- und Bildungsbereich hat bei Öffnungen Priorität. Ab dem 22. Februar sollen Grundschüler in Schleswig-Holstein wieder in die Schule gehen können und Kitas von der Notbetreuung in den Regelbetrieb wechseln.
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Es soll geprüft werden, ob Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie Grundschullehrer bei den Prioritäten für die Impfung in die Kategorie 2 mit hoher Priorität hochgestuft werden.
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Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner kann der nächste Öffnungsschritt durch die Länder erfolgen. Maßgebend sind die Zahlen im jeweiligen Bundesland. Betroffen sind Einzelhandel (mit einer Begrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter), Museen und Galerien sowie bisher geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe.
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Diese und weitere Öffnungsschritte werden sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren. Damit ist vorgezeichnet, dass sich die Regelungen zwischen den Bundesländern in der bevorstehenden Öffnungsphase stärker unterscheiden werden.
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Um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden, sind mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen gemeinsame Vorkehrungen zu treffen.
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Bund und Länder arbeiten weiter an einer Öffnungsstrategie für die nächsten Schritte in den Bereichen Kontaktbeschränkungen, Kultur, Sport, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe.
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Arbeitgeber werden aufgefordert, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung - insbesondere die Arbeit im Homeoffice und das Tragen medizinischer Masken - konsequent anzuwenden.
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Über das weitere Vorgehen werden Bund und Länder am 3. März 2021 beraten.
Die Landesregierung hat nach den Beratungen von Bund und Ländern angekündigt, die Beschlüsse entsprechend umzusetzen. Der Landtag hat in einer Sondersitzung am 11. Februar 2021 über die Beschlüsse beraten. Es ist damit zu rechnen, dass zum Wochenende Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung erfolgen, um die Verlängerung und gegebenenfalls Änderung der Maßnahmen ab dem 15. Februar 2021 zu regeln.
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