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Coronavirus: Maskenpflicht und neuer „Schnupfenplan“ für Kitas und Grundschulen

16. 02. 2021

Im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen hat das Bildungsministerium am 15. Februar 2021 weitere Maßnahmen und Regeln für die Hygienemaßnahmen bekannt gegeben.

 


Ab dem 22. Februar 2021 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle an einer Schule Tätige sowie Schülerinnen und Schüler unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert verpflichtend. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 7. März 2021.


Die andauernde Corona-Pandemie brachte neue Erkenntnisse über die Krankheitsanzeichen. Diese machten unter anderem auch eine Anpassung des sogenannten „Schnupfenplanes“ (Anlagen) notwendig. Die Symptomatik bei SARS-CoV-2-Infektionen beinhaltet auch gastrointestinale Beschwerden und Kopfschmerzen. Bei einer respiratorischen Symptomatik ist allgemein von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Im Zusammenhang mit dem Vorkommen neuer Virusvarianten in Schleswig-Holstein soll die Aufmerksamkeit diesbezüglich erhöht werden und ein Schutz vor Eintrag in Gemeinschaftseinrichtungen erreicht werden. Daher wurde auch die Beobachtungszeit bei auftretenden Symptomen auf 48 Stunden erhöht. Für Kita- und Grundschulkinder gilt weiterhin, dass ein einfacher Schnupfen kein Ausschlussgrund ist.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay