Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln
Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass es seit dem 01.01.2021 aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes zwingend erforderlich ist, den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung steht im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung Mein ELSTER zur Verfügung und dient unter anderem der Erteilung einer Steuernummer.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass sich das zuständige Finanzamt nicht automatisch, so z.B. aufgrund einer getätigten Gewerbeanzeige bei der Gewerbebehörde, zum Zwecke der steuerlichen Erfassung bei den NeugründerInnen meldet. Die benötigte Steuernummer kann ausschließlich nach einer elektronischen Übermittlung des Fragebogens über Mein Elster vergeben werden.
Bild zur Meldung: Bild von Pixaline auf Pixabay