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Coronavirus: Verlängerung des Lockdowns und „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“

24. 03. 2021

Bund und Länder haben am 22. März 2021 darüber beraten, wie die bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ab dem 28. März 2021 fortgesetzt werden sollen. Die Einigung auf weitere Schritte erfolgte auf Basis der festgestellten Ausgangslage eines „starken Infektionsgeschehens“ und einer „exponentiellen Dynamik“.


Ministerpräsident Daniel Günther hat sich am 23. März 2021 zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern geäußert. Günther betonte, dass er sich mehr gewünscht hätte, dennoch könne er die getroffenen Vereinbarungen vertreten. Tags zuvor hatten sich die Vertreter von Bund und Ländern darauf geeinigt, den Lockdown über Ostern fortzusetzen und sogar zu verschärfen.


Der Beschluss sieht vor, dass die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen bis zum 12. April verlängert werden. Darüber hinaus soll es einmalige „Ruhetage“ über Ostern geben, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze bleiben für touristische Übernachtungen geschlossen. Auch die Gastronomie bleibt bis zum 12. April geschlossen und die Kirchen werden gebeten, über Ostern auf Präsenzgottesdienste zu verzichten.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay