Corona: Unentgeltliche Unterbringung von Freunden und Bekannten...
Schlupfloch in der Landesverordnung sorgt auf den Inseln für Unverständnis
Die aktuellen Vorgaben der Landesregierung sehen vor, dass auch in Pandemie-Zeiten Zweitwohnungsbesitzern die Nutzung ihrer Wohnungen oder Häuser erlaubt ist. Zudem wird ermöglicht, dass diese Domizile Freunden oder Bekannten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden können.
Ein Schlupfloch, das auf Föhr wie auf Amrum teilweise für Unverständnis und zunehmend für Spannungen sorgt. Die Bevölkerung ist verärgert und der Unmut gegenüber der öffentlichen Verwaltung wächst. Vergessen wird dabei häufig, dass hier keine Entscheidung des Amtes Föhr-Amrum zugrunde liegt, sondern lediglich die Vorgaben des Landes umgesetzt werden. Den Vorwurf, wissentlich und bewusst nicht zu handeln und die Situation zu ignorieren, will Amtsdirektor Christian Stemmer deshalb nicht stehen lassen. „Die Unterstellung, dass die örtliche Politik und Verwaltung versagen, ist schlicht falsch“, so Stemmer.
Vor diesem Hintergrund weist das Amt Föhr-Amrum darauf hin, dass unentgeltliche Unterbringungen von Freunden und Bekannten durch Zweitwohnungsbesitzer oder Einheimische zwar rechtlich nicht zu beanstanden sind, die Aufforderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland wenn möglich zu verzichten, allerdings auch für die Inseln gilt.
In einer gemeinsamen Erklärung appellieren Amtsdirektor Christian Stemmer, Amtsvorsteherin Heidi Braun, die Bürgermeister aller Gemeinden sowie Jochen Gemeinhardt für die Föhr Tourismus GmbH und Frank Timpe für die Amrum-Touristik deshalb eindringlich, dieses Schlupfloch nicht auszunutzen. Und Insulaner werden gebeten, nicht jeden Gast beziehungsweise Unbekannten unter Generalverdacht zu stellen. „Die Menschen auf Föhr und Amrum leben vom Tourismus und wir bedauern, dass wir unsere Gäste nicht wie gewohnt willkommen heißen können“, betonen Christian Stemmer und Heidi Braun, die aktuelle Corona-Situation aber mache normales Reisen derzeit unmöglich. „Auch wenn die Nutzungen von Zweitwohnungen durch Freunde oder Bekannte zulässig sind, sollten deren Besitzer sowie Einheimische dies nicht zum Anlass nehmen, zusätzliche Reiseanlässe zu bieten“, betont Braun.
Auch wenn ein bewusstes Unterlassen nicht unterstellt wird weisen die Verantwortlichen noch einmal darauf hin, dass jeder Tourist verpflichtet ist, eine Kurabgabe zu leisten. Hiervon betroffen sind auch Freunde und Bekannte, denen eine Beherbergung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Eine Kontrolle allerdings, auch das wird seitens des Amtes Föhr-Amrum betont, ist bei der Anzahl an Ferienwohnungen und -häusern fast unmöglich.
Bild zur Meldung: Bild von Tumisu auf Pixabay