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Corona-Virus: Nutzung von Zweitwohnungen - Ordnungsamt kontrolliert stichprobenartig

02. 04. 2021

Auf Föhr und Amrum wächst der Unmut. Anlass ist die Verordnung der Landesregierung, die Eigentümern von Zweitwohnungen erlaubt, ihre Wohnungen zu nutzen und diese auch Freunden und Bekannten zur Verfügung zu stellen, solange dies unentgeltlich geschieht. Für viele ein Schlupfloch, das zum Missbrauch einlädt und deshalb für Unverständnis sorgt. Dass das Land keinen Handlungsbedarf sieht und die Regelung für rechtlich geboten hält, war jüngst aus dem Wirtschaftsministerium noch einmal betont worden. Verwiesen wurde auf das Grundrecht auf Eigentum, bei dem Einschränkungen verhältnismäßig sein müssen.


Dass Ordnungsamt betont, dass wie in anderen Urlaubsdestinationen an Nord- und Ostsee auch auf Föhr und Amrum eine flächendeckende Kontrolle nicht möglich sei. Allerdings wird das Ordnungsamt nach Rücksprache mit dem Kreis Nordfriesland an unterschiedlichen Stellen wie Promenaden, Fußgängerzone usw. stichprobenartig kontrollieren und gegebenenfalls Ermittlungen einleiten. Darüber hinaus wird die Beschilderung noch einmal stellenweise erneuert.


Das Ordnungsamt verweist zudem darauf, dass auch Freunde und Bekannte sowie Familienangehörige kurabgabepflichtig seien. Dass diese entrichtet wird, obliegt dem Unterkunftsgeber, der die Kurkarte ausfertigt und die Abgabe einzieht. Auch hier wird das Ordnungsamt stichprobenartig kontrollieren und Verfehlungen zur Anzeige bringen.

 

 

Bild zur Meldung: Foto: Amt Föhr-Amrum