GEMA bearbeitet Erstattungsanträge für 2020 nur noch bis zum 14. April
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) weist darauf hin, dass Gutschriften/Erstattungen für behördlich veranlasste Schließungszeiträume im Jahr 2020 nur noch bis einschließlich Mittwoch, 14. April 2021, beantragt werden können. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.
Der Antrag muss über die GEMA-Internetseite (www.gema.de/portal) gestellt werden; dort sind unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ die entsprechenden Tage anzugeben.
Auch im Jahr 2021 leistet die GEMA bei den Lockdown-Maßnahmen vorerst weiter Unterstützung und erteilt für behördlich angeordnete Schließzeiten ab dem 1. Januar 2021 auf Antrag (www.gema.de/portal) bei Monats-, Quartals- und Jahresverträgen Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik.
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