Corona-Virus: Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Nach der bisherigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes bestand im öffentlichen Raum ein generelles Verbot, Alkohol zu konsumieren oder auszuschenken. Am Montag, 12. April 2021 wurde dieses aufgehoben. Stattdessen legen gemäß der nun gültigen neuen Landesverordnung die Kreise Bereiche fest, in denen das Alkoholverbot fortbesteht. Hintergrund der Regelung ist die Gefahr, dass Abstands- und Hygieneregeln bei zunehmender Trunkenheit ignoriert werden.
Der Kreis Nordfriesland hat die Verbotszonen nun in Abstimmung mit den örtlichen Verwaltungen in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Es handelt sich dabei um Orte, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, also in der Regel um städtische Hotspots. Entsprechende Bereiche sind für die Gemeinden Husum, Bredstedt, St. Peter-Ording, Sylt und Wyk auf Föhr ausgewiesen. Dort darf auf einigen Straßen und Plätzen weiterhin kein Alkohol ausgeschenkt oder verzehrt werden – und zwar täglich von 6 Uhr bis 24 Uhr, in den Nächten von Freitagen auf Samstage und von Samstagen auf Sonntage länger nicht, nämlich bis 2 Uhr des Folgetages. Innerhalb der von der Gastronomie betriebenen Außenbereiche gilt das Alkoholverbot jeweils erst ab 21 Uhr.
Eine Liste der vom Verbot erfassten Straßen und Zonen ist dem Amtsblatt des Kreises Nordfriesland (Sonderausgabe 17) unter nordfriesland.de/amtsblatt zu entnehmen.
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