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Tourismus-Modellregion: Informationen für Beherbergungsbetriebe

23. 04. 2021

Die Teststationen, die es Stand heute auf Föhr gibt, sind nicht in der Lage, mit allen einzelnen Betrieben, die an dem Projekt „Modellregion“ teilnehmen, einen Kooperationsvertrag zu schließen.

 

Laut Beitrittserklärung sind auch Betriebe dazu angehalten, sich am Aufbau der Testkapazitäten zu beteiligen. Neben zertifizierten Testzentren dürfen auch geschulte Vermieter und Gastronomen im Rahmen des Modellprojektes Testungen durchführen. Zur Anwendung können alle vom Bundesamt für Medizinprodukte zugelassenen Tests verwendet werden. Dies können auch beaufsichtigte Selbsttests (z.B. Spucktests oder Tests mit einem vorderen Nasenabstrich) wie in der Schule sein.


Der Betreiber muss sich zuvor schulen und für die Testdurchführung vom Kreis zertifizieren lassen. Ist beides erfolgt, dürfen Zertifikate im Rahmen des Modellprojektes ausgestellt werden, mit denen Gäste zum Beispiel auch eine Gaststätte besuchen dürfen.


Für Betriebe ist es ratsam, Tests für Mitarbeitende und Gäste vorrätig zu halten. Sollte es bei den Bürgertest-Stationen zu Engpässen kommen, sodass die Gäste dort keinen Test machen können, bleibt die Möglichkeit, diese selbst zu testen bzw. deren Selbsttest zu beaufsichtigen. So wird sichergestellt, dass Gäste und Mitarbeiter die Testpflicht einhalten können.


Die Kosten für diese Schulungen und innerbetriebliche Tests tragen die Betriebe selbst. Betriebe, die wegen der Corona-Auflage keine oder nur geringe Umsätze verzeichnen und für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt sind, können die Testkosten über die Überbrückungshilfe III als „Ausgaben für Hygienemaßnahmen“ geltend machen.

 

Bild zur Meldung: Bild von Bernd Hildebrandt auf Pixabay