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Coronavirus: Bundestag beschließt Ausnahmen für Corona-Geimpfte und -Genesene

10. 05. 2021

Der Bundesrat hat am 7. Mai nach dem Beschluss des Bundestages vom 6. Mai 2021 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesregierung zugestimmt.

 

Mit dieser Verordnung auf Grundlage von § 28c Infektionsschutzgesetz werden eine Gleichstellung von Geimpften, Getesteten und Genesenen sowie zusätzliche Ausnahmen von Einschränkungen für Geimpfte und Genesene geregelt. Die Verordnung trat bundesweit am 9. Mai in Kraft; weitere Öffnungsschritte, wie sie die Landesregierung ab dem 17. Mai vorsieht, sind davon nicht betroffen.


Die geplante Verordnung enthält im Wesentlichen drei Maßnahmen

 

  • Bestehende Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für getestete Personen werden auf geimpfte und genesene Personen erstreckt, sodass für geimpfte und genesene Personen etwa ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung entfällt.

 

  • Für geimpfte und genesene Personen werden Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft vorgesehen.

 

  • Für geimpfte und genesene Personen werden Ausnahmen von Quarantänepflichten vorgesehen.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay