Coronavirus: Antragsbeginn für Härtefallhilfen an Unternehmen und Selbständige
20. 05. 2021
Die Landesregierung hat darüber informiert, dass ab sofort Unternehmen und Selbstständige Härtefallhilfen beantragen können, wenn sie bisher aufgrund von speziellen Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden konnten.
Der Förderzeitraum für die Härtefallhilfen umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Die Antragstellung ist bis zum 31. August 2021 ausschließlich über einen prüfenden Dritten möglich. Für Schleswig-Holstein gibt es hierfür spezielle FAQs, die neben zahlreichen weiteren Informationen unter www.haertefallhilfen.de zu finden sind.
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay
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