Coronavirus: Maskenpflicht auf dem Sandwall und in der Königstraße
Der Kreis Nordfriesland hat seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus und zur Bestimmung der Bereiche, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, ergänzt.
Mit Inkrafttreten der Aktualisierung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 29. Mai 2021 ist die Anordnung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen, Bahnhöfen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen in der Regel das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, in eine Ermessenvorschrift umgewandelt worden. In Abstimmung mit den betroffenen kreisangehörigen Gemeinden ist die Situation erneut geprüft und bewertet worden.
Da in Wyk durch das erhöhte Touristenaufkommen die Abstände nicht sicher eingehalten werden können, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Bereichen Sandwall und Königstraße von 10 bis 22 Uhr angeordnet.
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