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Corona-Investitionskosten-Programm Tagespflege

12. 07. 2021

Die Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Gewährung eines Ausgleichs als Billigkeitsleistung aus Mitteln des Landes an Tagespflegeeinrichtungen für Corona-bedingte Mindereinnahmen in Bezug auf Investitionskostenzuschüsse im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 3 Landespflegegesetz im Jahr 2020 (Corona-Investitionskosten-Programm Tagespflege) ist im Amtsblatt Schleswig-Holstein 2021, Ausgabe Nr. 27 vom 5. Juli 2021, S. 1188 bekanntgemacht worden und damit rückwirkend zum 15. Juni 2021 in Kraft getreten.


Die Richtlinie und die Bearbeitungshinweise (jeweils pdf-Dateien) sowie die von den Kreisen entwickelte Antragsdatei und der Abrechnungsvordruck (jeweils Excel-Dateien) sind im Dokumentenbereich angefügt.


Das Sozialministerium weist darauf hin, dass die Antragsfrist infolge eines redaktionellen Versehens rückwirkend in Gang gesetzt worden ist. Daher werden Anträge auf dem Kulanzweg bis zum 20. August 2021 berücksichtigt.


Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird um Vorlage der Abrechnung über die im Rahmen der Richtlinie gewährten Investitionskostenzuschüsse bis spätestens 1. November 2021 gebeten.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay