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Neufassung der Schulen-Coronaverordnung ab 25. Juli 2021

23. 07. 2021

Die Landesregierung hat am 22. Juli eine Neufassung der Schulen- Coronaverordnung beschlossen. Diese tritt am 25. Juli 2021 in Kraft und ist bis zum 21. August 2021 befristet. Neu gefasst sind insbesondere die Vorschriften über die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und auf Schulwegen sowie die Begrenzung der Maskenpflicht auf Innenräume und innerhalb geschlossener Fahrzeuge.

 

Änderungen gegenüber der bisher geltenden Schulen-Coronaverordnung

 

  • Die an eine Sieben-Tage-Inzidenz anknüpfenden Regelungen zum Präsenzbetrieb werden gestrichen. Auch ein Überschreiten der bisherigen Schwellenwerte führt im Schulbetrieb nicht mehr automatisch zum Wechselunterricht oder Distanzlernen. Falls erforderlich, kann beides weiterhin unter Beachtung des jeweiligen Einzelfalls angeordnet werden. Distanzunterricht soll nur zur Anwendung kommen, wenn auch bei Wechselunterricht kein sicherer Unterrichtsbetrieb mehr möglich ist und Beschränkungen auch für andere gesellschaftliche Bereiche gelten.
     
  • Die Maskenpflicht entfällt auf dem Schulhof und im Freien.
     
  • Wegfall des sogenannten „Kohortenprinzips“: Mögliche Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind nicht mehr an den Aufenthalt der Schüler in einer Kohorte geknüpft. Folglich müssen Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof und im Freien auf dem Gelände der Schule keine Maske tragen. Sie werden während des Schulbetriebs angehalten, einen Mindestabstand einzuhalten.
     
  • Es wird klargestellt/ergänzt, dass die Ausnahme von der Maskenpflicht beim Sportunterricht auch für schulische Ganztagsangebote zu Bewegung und Sport gilt.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay