Coronavirus: Verlängerung der Absonderungspflichten für Reiserückkehrer
26. 07. 2021
Die Bundesregierung hat die bislang bis zum 28. Juli 2021 befristete Geltung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 bis zum 10. September 2021 verlängert. Diese Verordnung des Bundes regelt die Absonderungspflichten für Einreisende aus internationalen Risikogebieten.
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 21. Juli 2021 werden außerdem zwei Erleichterungen von den Absonderungspflichten geschaffen, die am 28. Juli in Kraft treten:
- Die Absonderungspflicht endet bei allen internationalen Risikogebieten vorzeitig automatisch, wenn die Einstufung als Risikogebiet nach der Einreise und vor Ablauf des Absonderungszeitraums aufgehoben wird.
- Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet können vollständig Geimpfte die Quarantänezeit durch Übermittlung des Impfnachweises an die Gesundheitsbehörde verkürzen.
- Außerdem ist bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet die Verkürzung der Quarantänezeit möglich, wenn das Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit in Deutschland herabgestuft wird, das heißt, es wird als Hochinzidenz- oder einfaches Risikogebiet eingestuft. Dann gelten die Regeln für diese Kategorien von Risikogebieten (insbesondere die Quarantänezeit von zehn statt 14 Tagen).
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay
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