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Klimaschutzgesetz in SH: Sanierungsmanagement berät zu Auswirkungen für Föhr

09. 08. 2021

Der Gesetzesentwurf für die nicht unumstrittene Novelle des Klimaschutzgesetzes für Schleswig-Holstein ist durch das Kabinett beschlossen worden und wird im Frühjahr 2022 in Kraft treten. Neben vielen Neuerungen im Bereich Verkehr und dem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien, unter anderem durch die verpflichtende Installation von PV-Modulen bei Sanierung von mehr als zehn Prozent der Dachfläche von Nichtwohngebäuden, wird auch das Thema der Wärmeversorgung in Wohngebäuden behandelt.

 

Hohe Investitionen vermeiden

 

Fällt die aktuelle Gas- oder Ölheizung aus und muss ersetzt werden, müssen bei der Neuinstallation mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Diese Regelung greift nur, wenn das Gebäude vor 2009 errichtet wurde. „15 Prozent des Gesamtwärmebedarfs lassen sich gut über Solarthermiekollektoren auf dem Dach decken“ sagt Johannes Watermann, Sanierungsmanager für Alkersum, Midlum, Nieblum und Oevenum. Die neue Heizungsanlage benötigt dann zwingend einen Pufferspeicher, der die gewonnene solare Wärme aufnehmen kann. Die Investitionskosten für eine solche Anlagenkonstellation liegen deutlich oberhalb der Kosten für eine normale neue Gas- oder Ölbrennwerttherme. „Problematisch wird diese Regelung für Reetdachhäuser. Diese können aufgrund des Reetdachs keine Solarthermiekollektoren installieren und müssen auf andere Alternativen umsteigen, wozu unter anderem die Wärmepumpe zählt“, so Watermann.

 

Wärmepumpe oft nicht wirtschaftlich

 

Allerdings ist eine Wärmepumpe, ob Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe, in den meisten Bestandsgebäuden nicht wirtschaftlich zu betreiben, da für die bei Wärmepumpen üblichen niedrigen Heizungsvorlauftemperaturen normale Heizkörper nicht ausreichend sind, um das Gebäude angenehm zu temperieren. Das führt dazu, dass entweder das Gebäude mit Flächenheizungen, beispielsweise Fußbodenheizung ausgestattet werden müsste, oder die Vorlauftemperatur erhöht werden muss, um mit den vorhandenen Heizkörpern zu heizen. Diese höhere Vorlauftemperatur senkt die Effizienz der Wärmepumpe erheblich und kann die Verbrauchskosten schnell verdoppeln. Eine Kombination aus Gas-Brennwerttherme und Wärmepumpe kann dieses Problem lösen, erhöht jedoch erheblich die Investitionskosten, da zwei vollständige Heizungsanlagen erworben und installiert werden müssen.

 

Fossile Beheizung wird teurer

 

Zusätzlich zur Novelle des Klimaschutzgesetzes steigt in den nächsten Jahren die CO₂ Bepreisung kontinuierlich an, sodass die fossile Beheizung mit Erdgas oder Heizöl teurer wird. Aktuell liegt der CO₂ Preis bei 25 Euro/t. Dieser wird sich bis 2025 auf mindestens 55 Euro/t mehr als verdoppeln, sodass dann bei einem beispielhaften Erdgasverbrauch von 25.000 Kilowattstunden (kWh) bzw. einem Heizölverbrauch von 2500 Litern eine Mehrbelastung von knapp 300 Euro/Jahr bei der Nutzung von Erdgas bzw. sogar 440 Euro/Jahr bei der Nutzung von Heizöl auf die Eigentümer und Eigentümerinnen zukommen wird.

 

Weitere Preissteigerungen wahrscheinlich

 

Ab dem Jahr 2026 wird der Preis über einen Zertifikathandel bestimmt, der an die europäischen Klimaschutzanforderungen für Deutschland gekoppelt sein soll. Somit ist in den kommenden Jahren je nach Fortschritt bei der Erreichung der Ziele mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen. „Klar ist, dass die langfristigen Ziele der Bundesregierung im Gebäudesektor, also das Erreichen der Klimaneutralität, sich nur durch das Verdrängen von Erdgas und Heizöl aus der Wärmeerzeugung erreichen lassen“, gibt Watermann zu bedenken.

 

Kostengünstiges Wärmenetz

 

Die kostengünstigste und in Bestandsgebäuden ohne Umbaumaßnahmen nutzbare Alternative ist die Versorgung über ein Wärmenetz, wie dies in Oldsum, Süderende und Wyk zum Teil verfügbar ist. Für Nieblum, Alkersum, Midlum und Oevenum ist ein klimaneutrales Wärmenetz kurz vor der Umsetzung. Wer sich für die Wärmenetzplanung interessiert, kann sich an Johannes Watermann, Sanierungsmanager für die vier Gemeinden, im Büro in der Poststrat 2 in Nieblum wenden (Telefon: 0172/6948325, E-Mail: ).

 

Bild zur Meldung: Sanierungsmanager Johannes Watermann in seinem Büro in Nieblum. Foto: Watermann