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Coronavirus: Quarantäne, Testungen und Maskenpflicht im Bereich Schule

20. 08. 2021

Das Bildungsministerium hat die Schulleitungen über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Quarantänepflicht, Testungen und Maskenpflicht informiert.

 

Demnach ist am 20. August 2021 mit einer Änderung der Schulen-Coronaverordnung zu rechnen, die am 21. August in Kraft tritt. Dabei wird diese Verordnung um vier Wochen verlängert. Die Maskenpflicht in Innenräumen mit den bestehenden Ausnahmemöglichkeiten und die Testpflicht werden dabei fortbestehen.

 

Die Schulleitungen werden daran erinnert, rechtzeitig bei der GMSH die benötigten Mengen an Schnelltests zu bestellen. Sollte ein Mangel an Tests eintreten, sollen sich die Schulleitungen umgehend bei der Schulaufsicht bzw. der GMSH melden.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay