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Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum gegründet

03. 09. 2021

Am 1. September 2021 wurde im Haus des Gastes in Nieblum die Wohnungsbaugenossenschaft Föhr-Amrum eG durch die Inselgemeinden und das Amt Föhr-Amrum gegründet. Amtsdirektor Christian Stemmer sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Inselgemeinden unterzeichneten die Satzung.


In der anschließenden ersten Generalversammlung standen vor allem Wahlen an. Einstimmig bei jeweils eigener Enthaltung wählten die Anwesenden Christian Klüßendorf (stellvertretender Bürgermeister Wittdün), Friedrich Riewerts (Bürgermeister Nieblum), Christian Roeloffs (Bürgermeister Süderende), Göntje Schwab (Bürgermeisterin Utersum) und Johannes Siewertsen (Bürgermeister Alkersum) in den Aufsichtsrat. Zudem entsenden die Gemeinde Wrixum (Bürgermeisterin Heidi Braun) und die Stadt Wyk (Bürgermeister Uli Hess) je ein Mitglied in das Gremium.

Aufsichtsrat und Vorstand
In der anschließenden ersten Aufsichtsratssitzung wurde Uli Hess zum Vorsitzenden gewählt, Christian Klüßendorf zu seinem Stellvertreter. Das Amt des Schriftführers übernimmt Friedrich Riewerts, ihn vertritt bei Bedarf Christian Roeloffs. In den Vorstand wurden Christian Stemmer und Dr. Andreas Raschzok (Stabsstelle des Amtes Föhr-Amrum) bestellt.

 

Erste Projekte in Planung


Im weiteren Verlauf wurde das weitere Vorgehen grob skizziert. So stehen als nächste Schritte der Beitritt zum Genossenschaftlichen Prüfungsverband Mecklenburg-Vorpommern und die Anmeldung beim Registergericht an. Folgen soll als erstes Projekt der Bau von Mehrfamilienhäusern am Kortdeelsweg im Bereich des B-Plans Nummer 53. Ein Projekt, das in einem ersten Anlauf an den zu hohen Baukosten gescheitert war und nun unter dem Dach der Wohnungsbaugenossenschaft realisiert werden soll. Weitere Projekte sind in Wrixum sowie Nebel und Wittdün auf Amrum in Planung.


Zweck der Genossenschaft ist insbesondere, bezahlbares, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen und lebenswerter und stabiler Nachbarschaft zu fördern. Hierzu kann die Genossenschaft satzungsgemäß Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen sowie alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.

 

 

Bild zur Meldung: Die Gründungsmitglieder unterzeichnen die Satzung.