Corona-Bekämpfungsverordnung um vier Wochen verlängert
13. 10. 2021
Die Landesregierung hat die Geltungsdauer der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung um vier Wochen verlängert. Damit gelten alle bestehenden Regelungen unverändert bis zum 14. November 2021 fort.
Einzige Änderung: Wie bereits in den Krankenhäusern gilt im Pflegebereich, dass Besuchende mit einer akuten Atemwegserkrankung eine Einrichtung betreten dürfen, wenn dies etwa aus sozialethischen Gründen erforderlich ist (insbesondere im Falle einer Sterbebegleitung). Hierzu wurde eine redaktionelle Anpassung in § 15 Absatz 1 Nummer 4 vorgenommen.
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay
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