Coronavirus: Aktuelle Informationen zu den Wirtschaftshilfen
25. 10. 2021
Das Projektmanagementbüro „Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein“ hat über den aktuellen Stand zu den Hilfsprogrammen Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe Plus sowie zu den Härtefallhilfen informiert.
Die wesentlichen Punkte:
- Seit dem 6. Oktober 2021 können Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 gestellt werden. Ende der Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021.
- Für die Soloselbstständigen wurde der Förderzeitraum der Neustarthilfe Plus verlängert. Seit dem 14. Oktober 2021 sind Anträge für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 möglich.
- Die Frist für Erst- und Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe endet am 31. Oktober 2021.
- Der Förderzeitraum für die Härtefallhilfen des Landes wurde bis Ende Dezember 2021 verlängert. Anträge sind jedoch nur bis zum 31. Oktober 2021 möglich.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewilligungsstellen dazu verpflichtet sind, der zuständigen Finanzbehörde Informationen zu den gewährten Billigkeitsleistungen mitzuteilen. Es wird darum gebeten, dass bei Anträgen die erforderlichen Steuermerkmale auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.
Nähere Infos unter Corona-Überbrückungshilfe des Bundes.
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay
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