BannerbildBannerbildWyk | zur StartseiteAmrum Leuchtturm | zur StartseiteGodel | zur StartseiteWittdün | zur StartseiteSüdstrand | zur StartseiteNorddorf | zur StartseiteInseldörfer | zur StartseiteUtersum | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Coronavirus: Wieder Maskenpflicht in der Schule

17. 11. 2021

Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein müssen auch im Unterricht am Platz wieder eine Maske tragen. Das gab Bildungsministerin Karin Prien am 17. November 2021 bekannt. Da die Maskenpflicht erst im Zuge einer neuen Schulen-Corona-Verordnung rechtskräftig wiedereingesetzt werden kann, gilt die neue Verordnung voraussichtlich ab Montag, 22. November.

 

Wesentliche Punkte werden sein:

 

  • Die Maskenpflicht gilt wieder im gesamten Schulgebäude. Eine Ausnahme soll lediglich gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich.
     
  • Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schüler müssen sich zwei wöchentlich in der Schule testen. Geimpfte und genesene Schüler sollen die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der Schule zu testen. Das gilt auch für alle an Schule Beschäftigten.
     
  • Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser weiterhin fünf Schultage lang täglich getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der Schule teilzunehmen.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay