Bund und Länder einigen sich auf gemeinsame Corona-Regeln
Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben am 18. November 2021 über das weitere Vorgehen beraten.
Die wesentlichen Beschlüsse und konkreten Verabredungen:
- Für einschränkende Maßnahmen der Länder wird ein 3-Stufen-System eingeführt, das sich an der Hospitalisierungsrate (Zahl der in Bezug auf COVID-19 in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen) orientiert.
Hospitalisierungsrate über 3: Der Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sport, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen in Innenräumen sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen wird auf Geimpfte und Genesene beschränkt (flächendeckende 2G-Regelung). Nach einem Beschluss der Landesregierung soll dies in Schleswig-Holstein unabhängig von der Hospitalisierungsrate ab dem 22. November 2021 umgesetzt werden.
Hospitalisierungsrate über 6: Der Zugang zu den o.g. Einrichtungen und Angeboten wird auch bei Geimpften und Genesenen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig gemacht (2G plus). Dies soll insbesondere dort erfolgen, wo das Infektionsrisiko aufgrund der Personenzahl besonders hoch und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen deshalb schwierig ist (Diskotheken, Clubs und Bars).
Hospitalisierungsrate über 9: Die Länder werden von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) konsequent Gebrauch machen. Voraussetzung sind entsprechende Beschlüsse des Landtages. Dafür wird im IfSG eine Länderöffnungsklausel eingeführt, die nähere Rahmenbedingungen beschreibt.
- Es wird damit gerechnet, dass Ende November die Zulassung eines Impfstoffes für Kinder zwischen fünf und elf Jahren erfolgt. Diesen soll dann ab der zweiten Dezemberhälfte eine Impfung angeboten werden.
- Mitarbeiter und Besucher von Pflegeeinrichtungen sollen täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Dies gilt auch für geimpfte Mitarbeiter. Beides ist in Schleswig-Holstein bereits umgesetzt. Kontrollieren soll die Einhalteung ein Monitoring-System, das auch erfassen soll, wie viele Bewohner einer Einrichtung die Booster-Impfung erhalten haben.
- Nach Auffassung der Länder sollten alle Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Dies soll der Bund kurzfristig durch eine Gesetzänderung umsetzen.
- An allen Arbeitsstätten soll die 3G-Regel gelten und vom Arbeitgeber kontrolliert sowie dokumentiert werden. Dies wird durch eine Änderung des IfSG umgesetzt, die am 18. November vom Bundestag beschlossen wurde und am 19. November im Bundesrat beraten wird.
- Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden. Auch dies wird durch derzeit in Beratung befindliche Änderungen des IfSG umgesetzt. Gleiches gilt für die Einführung der 3G-Regel zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fern- verkehrs.
- Der Bund wird den Ländern und Kommunen bei Bedarf zur Unterstützung weiter Bevölkerungskreise FFP2- und OP-Masken sowie Antigentests und weiteres Material zur Eindämmung der Pandemie aus seinen Beständen kostenlos zur Verfügung stellen.
- Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Der Bund wird auch Maßnahme zur Unterstützung der besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden.
- Am 9. Dezember wird die Wirksamkeit der Maßnahmen bei einer weiteren Besprechung überprüft.
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