Coronavirus: Informationen zu Wirtschaftshilfen
02. 12. 2021
Das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein hat am 1. Dezember 2021 über aktuelle Entwicklungen bei den unterschiedlichen Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit Corona informiert.
Die wesentlichen Punkte sind:
- Fortführung der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis Ende März 2022 und insbesondere die Regelungen für Aussteller auf Weihnachtsmärkten.
- Verlängerung des Förderzeitraums der Neustarthilfe Plus auf die Fördermonate Januar bis Ende März 2022.
- Verlängerung der Härtefallhilfen bis Ende März 2022 und Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2021.
- Verschiebung des Endtermins für die Schlussabrechnungen.
- Direktanträge in der November- und Dezemberhilfe.
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay
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