Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung
08. 12. 2021
Nach der jüngsten Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung mit der Einführung der 2G-Regelung im Einzelhandel hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.
Hervorzuheben sind neue Bußgeldrahmen
- für die Betreiber von Geschäften in Höhe von 1000 bis 3000 Euro, wenn die vorgeschriebenen Kontrollen der 2G-Regelung nicht vorgenommen oder die Regelung nicht durchgesetzt werden
- für die Betreiber von Geschäften in Höhe von 500 bis 2000 Euro bei Verstößen gegen die Dokumentationspflichten und
- in Höhe von 500 Euro für Kunden beim Betreten einer Verkaufsstelle oder eines Ladenlokals unter Verstoß gegen die 2G-Regelung.
Wie bisher wird das Fehlen der nach § 3 Corona-Bekämpfungsverordnung erforderlichen Aushänge mit einem Bußgeldrahmen von 500 bis 1000 Euro bedroht. Das gilt nun auch für den deutlich sichtbaren Hinweis auf die 2G-Regel bei Geschäften.
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay
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