Coronavirus: Bedingungen für Abschlussprüfungen werden angepasst
Schleswig-Holsteins Schülerinnen und Schüler sollen auch in diesem Jahr und trotz der veränderten Corona-Lage ihre Abschlussprüfungen absolvieren können. Die Bedingungen werden allerdings an die besondere Situation angepasst.
„Die Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen beiden Jahren nicht unter normalen Umständen lernen und arbeiten können. Deswegen werden die Bedingungen für die Abschlussprüfungen angepasst, um den besonderen Umständen gerecht zu werden“, erläuterte Bildungsministerin Karin Prien am 7. Januar in Kiel. „Ziel ist, die Prüfungen für alle sicher zu ermöglichen und zugleich bei Wahrung der geltenden Standards angemessene Erleichterungen zu schaffen“, sagte Prien. Dabei würden die Erfahrungen aus den Abschlussprüfungen des vergangenen Jahres wie auch die Unterrichtssituation im laufenden Schuljahr berücksichtigt.
Für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und den Mittleren Schulabschluss (MSA) gilt:
- Dreiwöchige unterrichtliche Intensivierungszeit mit Fokussierung auf die schriftlichen Prüfungen.
- Möglichkeit der Abwahl einer von drei schriftlichen Prüfungen nach Wahl der Prüflinge. Die Teilnahme an allen drei schriftlichen Prüfungen ist weiterhin möglich.
- In dem abgewählten schriftlichen Prüfungsfach kann eine mündliche Prüfung absolviert werden, zusätzlich zu den ohnehin möglichen maximal zwei mündlichen Prüfungen.
- Verlängerung der Bearbeitungszeit in allen schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten.
- Digitale Durchführung der mündlichen Herkunftssprachenprüfungen.
Für die Abiturprüfungen gilt:
- Verlängerung der Arbeitszeit in allen schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten.
- Beschränkung der Prüfungsthemen in den zentral geprüften Kernfächern.
- In den dezentral gestellten Profilfach-Prüfungen Aufgabenstellung unter Berücksichtigung des Unterrichtsumfangs.
- Fachpraktische Prüfung Sport: Ausweitung der zulässigen Sportartkombinationen.
Für die Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I gilt unter anderem:
- Von der Regel, dass pro Tag nicht mehr als eine und pro Woche nicht mehr als zwei Klassenarbeiten geschrieben werden sollten, ist in der Regel auch jetzt nicht abzuweichen.
- Priorität sollten solche Leistungsnachweise haben, die für die Erteilung der Halbjahresnoten und der Ganzjahresnoten von besonderer Bedeutung sind.
- Lehrkräfte können Art und Umfang von Leistungsnachweisen auf vorhandene Spielräume überprüfen, z. B. durch eine konsequente Fokussierung auf relevante Kompetenzen gemäß Fachanforderungen bei Verzicht auf Überprüfung jeweils aller Anforderungsbereiche.
- In den Fällen, in denen nur noch ein schriftlicher Leistungsnachweis im Halbjahr zu erbringen ist und dieser aus Krankheitsgründen versäumt wird, ist ein Nachschreiben vorzusehen.
- Die Gesamtkorrekturbelastung der Lehrkräfte angesichts der noch ausstehenden Abschlussarbeiten sollte bei der Verteilung der noch zu erbringenden Leistungsnachweise berücksichtigt werden. Die Korrektur der Abschlussarbeiten hat Vorrang.
- Die Schulleitung erstellt für das zweite Halbjahr einen Klassenarbeitsplan, um die zur Verfügung stehende Zeit optimal nutzen zu können. Es ist dabei darauf zu achten, dass innerhalb eines Jahrgangs und eines Faches nach Möglichkeit vergleichbar verfahren wird und eine belastbare Grundlage zur Leistungsbewertung in den Fächern gewährleistet bleibt.
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