Corona-Bekämpfungsverordnung: Gleichstellung mit Geboosterten
Die Landesregierung hat am 14. Januar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung geändert. Hintergrund: bei Einrichtungen und Angeboten mit einer 2G Plus-Regel waren bisher Personen mit einer Auffrischungsimpfung von zusätzlichen Tests ausgenommen. Nun werden drei weitere Personengruppen den Geboosterten gleichgestellt. Diese müssen bei einer 2G Plus-Regel ebenfalls keinen zusätzlichen Test erbringen. Die Änderungen treten am 15. Januar 2022 in Kraft.
Die Ausnahme von dem zusätzlichen Testerfordernis bei 2G Plus gilt für
- Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
- Personen, die doppelt geimpft und genesen sind
- Personen, die frisch doppelt geimpft sind (deren zweite Impfung also weniger als drei Monate zurückliegt)
- Personen, die frisch genesen sind (deren Erkrankung also weniger als drei Monate zurückliegt).
Dies gilt für die 2G Plus-Regeln im Bereich der Gaststätten, der körpernahen Dienstleistungen ohne Mund-Nasen-Bedeckung, beim Sport innerhalb geschlossener Räume und bei touristischen Übernachtungen.
Außerdem genügt bei diesen Personengruppen als Beschäftigte in der Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtungen anstelle der dreimal wöchentlichen Testung eine anlass- und symptombezogene Testung.
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay