Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung
17. 01. 2022
Nach den jüngsten Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Innenministerium auch den Bußgeldkatalog zur Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst.
Neu sind insbesondere Bußgelder in erheblicher Höhe für das Überschreiten der zulässigen Personenzahl bei Veranstaltungen, für die Durchführung von Tanzveranstaltungen, für das Überschreiten der Sperrstunde bei Gaststätten, für die Öffnung von Diskotheken etc. und für Verstöße gegen die Dokumentationspflichten durch Kindertagespflegepersonen.
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay
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