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Coronavirus: Bund und Länder verabreden weiteres Vorgehen

25. 01. 2022

Bundesregierung und Bundesländer haben am 24. Januar 2022 über die Bewertung der Lage beraten und sich über das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus, insbesondere im Hinblick auf die Omikron-Welle verständigt.

 


Die wesentlichen Beschlüsse:

 

  • Die aktuellen Einschränkungen sollen weiterhin gelten.
     
  • Öffnungsperspektiven sollen entwickelt werden und zur Anwendung kommen, wenn eine Überlas- tung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
     
  • Die Regelungen zu Großveranstaltungen sollen bundesweit bis zum 9. Februar 2022 vereinheitlicht werden.
     
  • Die Impfkampagne soll wieder Fahrt aufnehmen. Alle Bürger werden aufgerufen, drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen.
     
  • Die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests sollen nur noch bei bestimmten Personengruppen eingesetzt werden. Dies sind Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe und Hochrisikopatienten. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes erforderlich.
    Wie bei allen anderen Personen die Bestätigung eines positiven Antigentests und wie ohne PCR-Test ein rechtssicherer Nachweis des Genesenenstatus erfolgen soll, muss noch ausgearbeitet werden.

     
  • Auch bei erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe soll künftig die Verkürzung der Absonderung von zehn auf sieben Tage bei 48 Stunden Symptomfreiheit mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich sein, statt wie bisher nur mit einem PCR-Test. Hier ist eine erneute Änderung des Absonderungserlasses des Landes erforderlich.
     
  • Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen soll künftig priorisiert werden. Eine Lösung hierfür sollen die Gesundheitsminister ausarbeiten. Zudem werden die Bürger aufgefordert, ihre Kontaktpersonen eigenverantwortlich zu informieren.
     
  • Die Länder werden die notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe erheben.
     
  • Bund und Länder beobachten gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante mit einem kontinuierlichen Monitoring.
     
  • Die Nachweise des Impf- oder Genesenenstatus in der Corona- Warn-App und der CoVPass-App sollen kurzfristig weiterentwickelt werden, um die Einhaltung der 2G- bzw. 2G Plus-Regel einfacher prüfen zu können.
     
  • Am 16. Februar 2022 wollen Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen beraten.


Dazu hat die Landesregierung angekündigt:

 

  • Die Quarantäneregeln des Landes werden kurzfristig an die Beschlüsse angepasst.
     
  • Die aktuellen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung bleiben mindestens bis zur nächsten Sitzung von Bund und Ländern am 16. Februar 2022 bestehen und werden entsprechend verlängert. Dann werden zumindest die Regeln für Großveranstaltungen an die bundesweite Abstimmung angepasst.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay