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Zeitverwendungserhebung 2022: Wo bleibt die Zeit?

27. 01. 2022

Wer kennt das nicht? Nach der Arbeit noch zwei, drei Dinge erledigen und theoretisch passt das alles auch, aber in der Praxis zeigt ein Blick auf die Uhr das Gegenteil. Und man fragt sich, wo bloß die Zeit geblieben ist. Dies zu ermitteln, führt das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein in diesem Jahr die Zeitverwendungserhebung (ZVE) auf Grundlage des Zeitverwendungserhebungsgesetzes in knapp 800 Haushalten in Hamburg und Schleswig-Holstein durch.


Bei der ZVE 2022 handelt es sich um eine freiwillige amtliche Haushaltsstatistik, die die Zeitverwendung von Menschen untersucht. Gesucht werden insbesondere Haushalte (Selbständige, Freiberufler, Alleinerziehende und Paare) in kleineren Gemeinden. Die teilnehmenden Haushalte erhalten als Dankeschön für ihre Zeit eine Geldprämie in Höhe von mindestens 35 Euro.


Ablauf


An drei aufeinanderfolgenden Tagen erfassen die Haushalte ihren vollständigen Tagesablauf in einem Tagebuch. Von Arbeit, Ausbildung, Schule, Hobbies, Mediennutzung bis hin zu ehrenamtlichen oder nachbarschaftlichen Tätigkeiten. Alles zählt und ist wichtig.


Die Teilnehmer verschaffen sich so einen Überblick über den eigenen Tagesablauf und potenzielle Zeitfresser. Zusätzlich gibt es als Dankeschön eine Geldprämie in Höhe von mindestens 35 Euro (15 Euro je Haushalt sowie 20 Euro je Haushaltsmitglied ab zehn Jahren).


Erstmals wird bei einer amtlichen Haushaltsbefragung eine App eingesetzt. Damit wird es deutlich einfacher, die täglichen Aktivitäten in einem Tagebuch zu dokumentieren. Die klassische Teilnahme über Papierfragebogen ist weiterhin möglich.


Anmeldung


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zve2022.de. Hier sind ab sofort Anmeldungen für die Teilnahme an der ZVE 2022 möglich. Möglich ist auch eine E-Mail an , das Team der Zeitverwendungserhebung nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf.


Beachtet werden sollte, dass die Prämie nur ausgezahlt wird, wenn Fragebogen plus Tagebuch vollständig ausgefüllt sind und mindestens die Hälfte der Haushaltsmitglieder ab zehn Jahren vollständig teilgenommen hat. Bei Mehrpersonenhaushalten sollten möglichst alle Mitglieder ab zehn Jahren vollständig teilnehmen.


Datenschutz


Alle Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen den Vorschriften des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung (www.statistik-nord.de/datenschutz). Für statistische Zwecke werden alle Angaben ohne die persönlichen Merkmale wie zum Beispiel Name und Adresse verwendet, also anonymisiert. Die an der Erhebung beteiligten Personen sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

 

Informationen

 

 

Bild zur Meldung: Grafik: Statistisches Bundesamt