FFP2-Maskenpflicht in den Amtsgebäuden
01. 02. 2022
Die Dynamik der Corona-Pandemie hat durch die hochansteckende Omikron-Variante auch auf Föhr und Amrum an Fahrt aufgenommen. Angesichts der hohen Infektionszahlen gilt im gesamten Bereich der Amtsgebäude für Mitarbeiter und Besucher die FFP2-Maskenpflicht.
Für Besucher, die nicht aufgrund einer bestimmten Verwaltungsleistung, sondern aus anderen Gründen Termine in den Amtsgebäuden wahrnehmen, für die ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist, gilt die 2G-Regel. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, ist der Aufenthalt in den Amtsgebäuden nicht gestattet.
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