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Öffentliche Bekanntmachung nach § 36 Bundesmeldegesetz

02. 02. 2022

Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermittelt die Meldebehörde dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat II 1.2, Brühler Straße 309a, 50968 Köln, zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften jährlich bis zum 31.März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

 

Folgende Daten werden übermittelt:

 

  • Familienname
  • Vorname
  • gegenwärtige Anschrift

 

Im Jahr 2022 findet die Datenübermittlung im Februar statt. Das Amt Föhr-Amrum weist darauf hin, dass eine Datenübermittlung nur zulässig ist, wenn die betroffene Person nicht widersprochen hat. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 15. Februar 2022 bei der Meldebehörde des Amtes Föhr-Amrum einzulegen.

 

Den Bekanntmachungstext in voller Länge finden Sie hier.

 

Amt Föhr-Amrum
Der Amtsdirektor als Ordnungsbehörde
Hafenstraße 23
25938 Wyk auf Föhr

 

Bild zur Meldung: Bild von Pixaline auf Pixabay