Lockerungen der Corona-Bekämpfungsverordnung sollen kommen
03. 02. 2022
Die Landesregierung hat am 2. Februar 2022 angekündigt, dass mit Wirkung ab 9. Februar 2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung erneut geändert wird. Die Geltung der Verordnung wird dann zunächst bis zum 2. März 2022 verlängert. Demnach sollen am 9. Februar konkrete Lockerungen der geltenden Einschränkungen in Kraft treten. Mit einer entsprechenden Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung ist im Laufe der 6. Kalenderwoche zu rechnen.
Die vorgesehenen Maßnahmen:
- Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Das Singen wird wieder ohne Maske ermöglicht. Damit können auch Chöre wieder proben. Der Gebrauch von Blasinstrumenten wird wieder zugelassen. In beiden Fällen wird die 2G Plus-Regel gelten.
- In der Gastronomie entfällt die Sperrstunde.
- Für Großveranstaltungen werden wieder deutlich mehr Teilnehmer zugelassen. Hierfür steht noch eine bundesweite Verabredung zwischen Bund und Ländern aus, die dann in Schleswig-Holstein umgesetzt werden soll. Ministerpräsident Daniel Günther hat als wahrscheinliche Lösung für Veranstaltungen in Innenräumen eine Teilnehmer-/Zuschauerzahl von maximal 4000 bei einer Auslastung von höchstens 30 Prozent und bei Veranstaltungen im Außenbereich eine Teilnehmerzahl von 10.000 Personen bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent angekündigt.
Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay
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