Coronavirus: Bund und Länder beschließen weiteres Vorgehen
Ministerpräsidenten und Bundesregierung haben am 16. Februar 2022 das weitere Vorgehen zum Coronavirus verabredet. Der Beschluss stützt sich auf die sechste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung. Er sieht vor, die aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmen in kontrollierten Schritten zurückzufahren. Dies zu realisieren, soll mittels eines Stufenplans bis zum 20. März 2022 die Einschränkungen sukzessive zurückgenommen werden.
Über die Ankündigungen der Landesregierung Schleswig-Holsteins vom 15. Februar 2022 hinaus gelten folgende Verabredungen:
- An Großveranstaltungen (inklusive Sport) dürfen ab dem 4. März 2022 bei Veranstaltungen in Innenräumen maximal 6000 Zuschauer (bei einer Auslastung von 60 Prozent) und bei Veranstaltungen im Außenbereich maximal 25.000 Zuschauer (bei einer Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität) teilnehmen.
- Ab dem 20. März 2022 soll die verpflichtende Home-Office-Regelung entfallen.
- Maskenpflicht in bestimmten Bereichen, Abstände und Hygienevorgaben gelten weiterhin.
- Die Erfassung der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, Inzidenz der Hospitalisierungen und Belegung der Intensivstationen wird fortgesetzt.
- Bund und Länder bekräftigen die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich. Jedoch haben die Gesundheitsämter einen Ermessensspielraum, sodass Betretungsverbote nicht automatisch greifen.
Die Landesregierung hat am 16. Februar 2022 angekündigt, dass damit die Ankündigungen des Landes vom 15. Februar umgesetzt werden können. Damit geht Schleswig-Holsten bei den Kontaktbeschränklungen für Ungeimpfte mit bis zu 25 Teilnehmern bei privaten Treffen über den Beschluss der Ministerpräsidenten hinaus.
Am 17. März werden Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen beraten.
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