BannerbildBannerbildWyk | zur StartseiteAmrum Leuchtturm | zur StartseiteGodel | zur StartseiteWittdün | zur StartseiteSüdstrand | zur StartseiteNorddorf | zur StartseiteInseldörfer | zur StartseiteUtersum | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung

10. 03. 2022

Die Landesregierung hat am 8. März 2022 die Geltung der bislang bis zum 13. März 2022 befristeten Schulen-Coronaverordnung bis zum 19. März 2022 verlängert. Die Verordnung ist inhaltlich nahezu unverändert – Maskenpflicht und Testpflicht gelten bis zum 19. März 2022 fort.


Eine Änderung gibt es lediglich hinsichtlich der Beendigung der täglichen Testpflicht beim Auftreten von Infektionen (§ 7 Abs. 8. Letzter Satz). Für die Beendigung der täglichen Testpflicht ist nunmehr ein negativer PCR-Test erforderlich. Bisher hat auch ein zertifizierter Antigenschnelltest in einem Testzentrum genügt.

 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay