Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung
10. 03. 2022
Die Landesregierung hat am 8. März 2022 die Geltung der bislang bis zum 13. März 2022 befristeten Schulen-Coronaverordnung bis zum 19. März 2022 verlängert. Die Verordnung ist inhaltlich nahezu unverändert – Maskenpflicht und Testpflicht gelten bis zum 19. März 2022 fort.
Eine Änderung gibt es lediglich hinsichtlich der Beendigung der täglichen Testpflicht beim Auftreten von Infektionen (§ 7 Abs. 8. Letzter Satz). Für die Beendigung der täglichen Testpflicht ist nunmehr ein negativer PCR-Test erforderlich. Bisher hat auch ein zertifizierter Antigenschnelltest in einem Testzentrum genügt.
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