Coronavirus: Regeln zur Absonderung gelten weiter
Das Gesundheitsministerium hat am 30. März 2022 die Regelungen zur Absonderung und Quarantäne bis zum 30. April 2022 verlängert. Der Erlass gilt ab dem 1. April 2022 und findet auch auf Personen Anwendung, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Absonderung befinden.
Grundsätzlich werden die Quarantäneregeln nicht verändert. Neu formuliert werden die Ausnahmen von der Absonderungspflicht, die damit an die bundesrechtlichen Regelungen angeglichen werden.
Derweil wurde das Robert Koch Institut (RKI) mit einer Prüfung beauftragt, ob und wie lange noch eine Absonderung von Infizierten und Kontaktpersonen angezeigt ist. Sobald das RKI seine Empfehlungen aktualisiert, wird der Erlass ansprechend angepasst. Dies kann auch zu einer Beendigung der Quarantäneregeln führen.
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