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Vorgehen an Schulen nach Ende der Schulen-Coronaverordnung

01. 04. 2022

Das Bildungsministerium hat die Schulleitungen mit Schreiben vom 31. März 2022 darüber informiert, wie an den Schulen nach dem ersatzlosen Außerkrafttreten der Schulen-Coronaverordnung mit Ablauf des 2. April 2022 weiter verfahren werden soll.

 


Folgende Informationen sind hervorzuheben:

 

  • Nach den Osterferien fallen an den Schulen die coronabedingten Auflagen wie Maskenpflicht oder Testpflichten weg.
     
  • Der Hygiene-Leitfaden des Bildungsministeriums gilt fort.
     
  • Maßnahmen wie Lüften und sorgfältige Hände-Hygiene können aufrechterhalten werden.
     
  • Über die aktuell noch bestehenden Einschränkungen in den Fächern Sport und Musik wird voraussichtlich in der 14. Kalenderwoche entschieden.
     
  • Auch ab dem 3. April 2022 ist es an Schulen weiter möglich, im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Schulleitungen, Lehrkräfte oder schulische Gremien dürfen dafür aber keine Empfehlung aussprechen.
     
  • Der Schnupfenplan soll weiterhin angewandt werden, insbesondere sollen Personen mit einschlägigen Symptomen zu Hause bleiben.
     
  • Der Beurlaubungserlass gilt bis auf Weiteres fort.
     
  • Es besteht auch nach dem 19. April 2022 die Möglichkeit, sich freiwillig zweimal wöchentlich Zuhause zu testen. Dafür stellt das Land weiter Tests zur Verfügung. Auch zu Tests dürfen die Schulen nicht eigenständig Vereinbarungen treffen.
     
  • An die Eltern wird appelliert, sich und die Kinder am letzten Tag der Ferien oder unmittelbar vor Schulbeginn am 19. April 2022 freiwillig zu Hause zu testen.
 

Bild zur Meldung: Bild von PIRO4D auf Pixabay