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Der Bodenrichtwert – kostenlos ab Juli

08. 04. 2022

Ab Juli 2022 sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, ihrem Finanzamt den für ihr Grundstück geltenden Bodenrichtwert mitzuteilen. Diese Werte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte der Kreise oder kreisfreien Städte ermittelt. Hintergrund: Ab 2022 sollen alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden, damit die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden kann.

 

Ab Juli bestehe kein Grund zur Hektik, heißt es in einer Presseerklärung des Kreises Nordfriesland: Bis zum 31. Oktober 2022 hätten Eigentümer Zeit, die Grunddaten ihres Immobilienbesitzes an das Finanzamt zu melden.

 

Weitere Informationen des Kreises Nordfriesland

 

Wer überhaupt Grunddaten melden muss und welche Daten das im Einzelnen sind, darüber informiert das Finanzministerium unter https://t1p.de/l270h.

 

Bild zur Meldung: Bild von Alexander Stein auf Pixabay